Ja, unter bestimmten Umständen bezahlt die Krankenkasse die Behandlungen für dauerhafte Haarentfernung. Maßgeblich dafür ist die „krankhafte“ Stärke des Haarwuchses. Vor der Behandlung sollte unbedingt mit der Krankenkasse geklärt werden wieviel von der Behandlung übernommen wird. Eine komplette Kostenübernahme seitens der Krankenkassen kommt nach Rückmeldung unserer Kunden eher selten vor.
Bei der Einschätzung ob es sich um „krankhaften“ Haarwuchs handelt, können wir leider nicht behilflich sein. Auch nicht mit der Ausstellung von Attesten oder ähnlichen, wir werden sehr oft danach gefragt.
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Solltest du noch offene Fragen haben kannst du dir gerne einen Termin für eine ausführliche Beratung bei uns ausmachen, wo wir versuchen dir deine offenen Fragen bestmöglich zu beantworten (natürlich kostenlos und unverbindlich)